Achtung! Die Ablesung der Strom- und Wasserzähler erfolgt am 29.April und 06.Mai. Die genaue Uhrzeit wird über die Abteilungen und Wegeverantwortlichen bekannt gegeben. Bitte die Ablesung durch Anwesenheit ermöglichen!
Termine im Gartenjahr 2023 hier klicken
Die Abwasserabfuhr beginnt ab dem 13.April (Gruppe A) bzw. dem 20.April (Gruppe B)
Die Hausmüllannahme beginnt ab dem 8.Mai
Infos zur Erfassung der Angaben zur Grundsteuer
Aufruf zur Unterstützung der "Björn-Schulz-Stiftung" hier klicken
Online-Petition zum Erhalt der Kleingartenkolonie "Am Stadtpark" hier klicken
Vereinszeitschrift "Gartenfreund" wird digital - für Info hier klicken
Ein Hinweis an alle Hundebesitzer! Die Kleingartenanlage ist eine geschützte Grünanlage im Sinne des Grünanlagengesetztes (GrünanlGVom 24. November 1997). Hundeführende Vereinsmitglieder, deren Besucher und auch Spaziergänger aus der Umgebung haben dafür Sorge zu tragen, daß ihre Hunde die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht verunreinigen. Sie haben den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Abs. 3 Satz 2 den Hundekot nicht unverzüglich beseitigt.