Erfassung der Angaben zur Grundsteuer
Achtung! Freitag der 25.11.war der letzte "Auffahr-Tag" in diesem Jahr - jetzt bleiben die Tore auch am Freitag verschlossen!
Aufruf zur Unterstützung der "Björn-Schulz-Stiftung" hier klicken
Online-Petition zum Erhalt der Kleingartenkolonie "Am Stadtpark" hier klicken
Info zur Korrektur der Jahresabschlussrechnungen hier klicken
Befahren der Anlage ab sofort freitags nur noch bis 19:00 Uhr!
Keine Annahme von Hausmüll und keine Abwasserabfuhr mehr in dieser Saison!
Termine im Gartenjahr 2022 hier klicken
Vereinszeitschrift "Gartenfreund" wird digital - für Info hier klicken
Ein Hinweis an alle Hundebesitzer! Die Kleingartenanlage ist eine geschützte Grünanlage im Sinne des Grünanlagengesetztes (GrünanlGVom 24. November 1997). Hundeführende Vereinsmitglieder, deren Besucher und auch Spaziergänger aus der Umgebung haben dafür Sorge zu tragen, daß ihre Hunde die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht verunreinigen. Sie haben den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Abs. 3 Satz 2 den Hundekot nicht unverzüglich beseitigt.